Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1988 - 1 StR 69/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2785
BGH, 29.03.1988 - 1 StR 69/88 (https://dejure.org/1988,2785)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1988 - 1 StR 69/88 (https://dejure.org/1988,2785)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1988 - 1 StR 69/88 (https://dejure.org/1988,2785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Vorliegens der objektiven sowie subjektiven Erfordernisse zur Annahme von Mordmerkmalen - Erforderlichkeit des Vorliegens der Fähigkeiten zur Erfassung, Abwägung und Steuerung aller den Täter beherrschenden Beweggründe zum Tatzeitpunkt - Mordanklage - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 360
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Die hierzu erforderliche Prüfung deckt sich nicht ohne weiteres mit derjenigen, ob der Täter der vorsätzlichen Tötung schuldfähig war (vgl. BGH bei Holtz MDR 1984, 979, 990; BGH NStZ 1988, 360, 361); denn die der Tötung entgegenwirkende Hemmungsfähigkeit, welche die Verantwortlichkeit für die vorsätzliche Verletzung des Tötungsverbots begründet, kann auch dann noch erhalten sein, wenn der Täter außerstande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1984, 979, 980).
  • BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90

    Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und anderer Delikte

    Nach diesen Ausführungen ist zu besorgen, daß die Strafkammer verkannt hat, daß Tatmodalitäten - wie Brutalität - einem Angeklagten nur strafschärfend zur Last gelegt werden dürfen, soweit ihn ein Verschulden trifft (vgl. BGHR § 211 Abs. 2 grausam 2; BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1988 - 2 StR 562/88 = NStZ 1989, 318), und daß Besonderheiten der Tatbegehung keinen Rückschluß auf eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung oder besondere verbrecherische Energie erlauben, wenn ihre Ursache in einer vom Täter nicht zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. BGH, Urt. vom 29. März 1988 - 1 StR 69/88 - NStZ 1988, 360; vgl. auch BGH bei Theune NStZ 1989, 174 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht